57 ist das goldene Zeitalter für viele Bundesangestellte
Das Pensionssystem der Bundesangestellten (FERS) hat ein Mindestrentenalter von weniger als 65 Jahren. Dieses Mindestrentenalter bestimmt das jüngste Alter, in dem ein Bundesangestellter in Rente gehen kann.
Mindestzutrittsalter
Das Mindestrentenalter beträgt für einen Großteil der Bundesbediensteten 57 Jahre, obwohl Arbeitnehmer, die vor 1970 geboren wurden, etwas früher in Rente gehen können. Wie viel früher hängt davon ab, wie alt sie sind. Das niedrigste Mindestrentenalter für Arbeitnehmer, die vor 1948 geboren wurden, beträgt 55 Jahre. Hier ist, wie es zusammenbricht.
Für jedes weitere Geburtsjahr von 1948 bis 1952 werden zwei Monate hinzugefügt. Beispielsweise würden die im Jahr 1948 Geborenen mit 55 und zwei Monaten das Mindestrentenalter erreichen. Die 1950 geborenen Personen würden mit 55 und sechs Monaten das Mindestrentenalter erreichen.
Die zwischen 1953 und 1964 Geborenen erreichen mit 56 Jahren das Mindestalter für das Renteneintrittsalter, dann übernimmt die Zweimonatsregel wieder die Obergrenze und erreicht für die 1970 geborenen oder später Geborenen das Alter von 57 Jahren.
Die Regel von 80
Wie viele Rentensysteme verwendet FERS die "Regel der 80". Diese Regel besagt, dass ein Arbeitnehmer zusammen 80 Jahre erreichen muss, wenn Alter und Bundesdienst hinzugefügt werden, um in den Ruhestand gehen zu können. Bei der Prüfung dieser Regel ist leicht zu erkennen, warum FERS die MRA hinzugefügt hat.
Ein Beispiel dafür, wie das Mindestalter für FERs funktioniert
Nehmen wir an, dass ein Angestellter direkt nach dem College mit 22 Jahren den Bundesdienst beginnt. Nach 29 Dienstjahren erreicht er das 51. Lebensjahr. Der Arbeitnehmer hat die Regel von 80 erfüllt.
Aber er hat das Mindestpensionsalter noch nicht erreicht. Bei einem MRA von 57 Jahren hat der Arbeitnehmer noch sechs weitere Jahre bis zum Renteneintritt.
Angenommen, unser beispielhafter Mitarbeiter möchte in den Ruhestand treten, sobald er dazu in der Lage ist, erhält FERS weitere sechs Jahre Altersrente von ihm und verzichtet auf sechs Jahre Rentenzahlungen an ihn, indem er ihn dazu zwingt, bis zum 57. Lebensjahr zu warten.
Der Ruhestand kann mit 51 Jahren verlockend sein. Ein Mitarbeiter kann sich entschließen, etwas anderes zu machen und trotzdem genug Zeit übrig haben, um eine echte Karriere daraus zu machen. Der Ruhestand ist immer noch verlockend im Alter von 57 Jahren, aber viele Angestellte wählen den Bundesdienst aus, bis sie irgendwann Anfang 60 zurücktreten.
Die Sozialversicherungsverwaltung erlaubt es den Bürgern, im Alter von 62 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen. Dies ist ein beliebtes Renteneintrittsalter bei den öffentlichen Bediensteten auf allen staatlichen Ebenen.
Andere Ruhestandsverhältnisse
FERS verfügt über Regeln, um auch verschiedenen anderen Ruhestandsszenarien gerecht zu werden.
Eine vorzeitige Pensionierung ist unter bestimmten Umständen möglich, einschließlich der unfreiwilligen Trennung und Trennung, die in Verbindung mit der Reduzierung oder Reorganisation der Bundesarbeitskräfte erfolgt.
Wenn der Arbeitnehmer mindestens 50 Jahre alt ist, muss er mindestens 20 Dienstjahre haben, um unter diesen Bedingungen in den Vorruhestand zu gehen. Ansonsten muss er 25 Dienstjahre haben.
Invaliditätsrente ist auch über FERS verfügbar. Eine Arbeitnehmerin muss mindestens 18 Monate im Dienst sein und in dem Maße behindert sein, in dem sie aufgrund von Verletzungen oder Krankheit nicht in der Lage ist, ihren derzeitigen Dienst zu übernehmen. Ihre Agentur muss eine Bescheinigung vorlegen, dass sie ihre Behinderung in ihrer derzeitigen Position nicht berücksichtigen kann.
Ein Arbeitnehmer kann auch Leistungen verzögern oder aufschieben, wenn er nicht mehr arbeitet, bevor er in den sofortigen Ruhestand gehen kann. Sie muss im Alter von 62 Jahren über mindestens 50 Jahre Zivildienst verfügen. Wenn sie mindestens 10, aber weniger als 30 Dienstjahre hat, werden ihre Leistungen für jedes Jahr, in dem sie unter 62 Jahre alt ist, um 5% gekürzt, sofern sie nicht 20 Jahre alt ist Dienst und Ruhestand im Alter von 60 oder älter.
Sofortige Vorteile
Abhängig von ihrer Dienstzeit und ihrem Alter erhalten die Arbeitnehmer innerhalb von 30 Tagen nach ihrem letzten Arbeitstag Anspruch auf Leistungen.
Im Alter von 62 Jahren muss ein Arbeitnehmer mindestens fünf Dienstjahre haben. Dies erhöht sich auf 20 Dienstjahre im Alter von 60 Jahren.
Ein Arbeitnehmer, der das Mindestrentenalter erreicht hat, hat nach 10 bis 30 Dienstjahren Anspruch auf sofortige Leistungen. Auch wenn sie weniger als 30 Jahre im Dienst ist, werden ihre Leistungen für jedes Jahr, in dem sie unter 62 Jahre alt ist, um 5 Prozent gekürzt, es sei denn, sie hat eine Dienstzeit von 20 Jahren erreicht und zieht sich im Alter von 60 Jahren oder älter zurück.