Frage: Wenn ich geschieden bin, muss ich meinem Ex einen Teil meines Ruhegehalts geben?
Antwort: Es ist nicht automatisch.
Entgegen der landläufigen Meinung macht das Ehemalige Ehegattenschutzgesetz (USFSPA) von Uniformed Services die Trennung der Altersrente bei Scheidung nicht zwingend.
Das Gesetz erlaubt es einem staatlichen Scheidungsgericht, das militärische Ruhegehalt je nach den Gesetzen des jeweiligen Staates als Eigentum des Militärmitglieds oder des gemeinsamen Eigentums zu behandeln (mit anderen Worten, wenn das staatliche Gesetz die Aufteilung des zivilen Ruhestandsgehalts für die Scheidung erlaubt), es wird in der Regel auch die Aufteilung des Militärgehalts im Ruhestand für die Scheidung erlauben). Die Aufteilung würde nach den Gesetzen des Staates erfolgen, dem die Scheidung gewährt wurde.
Das Gesetz erlaubt es dem Militär auch, den Ex-Ehepartner direkt zu bezahlen (wenn ein Gericht die Rentenlohnabteilung anordnet), wenn sie seit mehr als 10 Jahren verheiratet sind und sich mehr als 10 Jahre überschneiden. Wenn die Ehe weniger als 10 Jahre gedauert hat, oder die Ehe des Paares nicht mindestens 10 Dienstjahre überlappt hat, kann das Gericht das Militärrentengeld immer noch teilen, aber das Militär wird den Ex-Ehepartner nicht direkt bezahlen. Sie würden das Mitglied zahlen, und das Mitglied wäre verpflichtet, den vom Gericht bestellten Betrag an den Ex-Ehepartner zu zahlen (oder einer möglichen Missachtung der Gerichtsgebühren auszusetzen).
Vollständige Details finden Sie im Artikel " Ruhestandszahlung" .