Falsche Verwendung und Besitz von kontrollierten Substanzen
Text
"A) Personen, die unter dieses Kapitel fallen, die zu Unrecht Ausfuhren aus den Vereinigten Staaten von Amerika verwenden, besitzen, herstellen, vertreiben, in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten einführen oder in eine von ihr verwendete Anlage, Schiff, Fahrzeug oder Luftfahrzeug einführen oder unter der Kontrolle der Streitkräfte wird ein in Absatz (b) beschriebener Stoff bestraft, wie ein Kriegsgericht sich richten kann.
b) Die in Buchstabe a genannten Stoffe sind folgende:
(1) Opium, Heroin, Kokain, Amphetamin, Lysergsäurediethylamid, Methamphetamin, Phencyclidin, Barbitursäure und Marihuana sowie jede Verbindung oder jedes Derivat einer solchen Substanz.
(2) Jeder Stoff, der nicht in Absatz (1) aufgeführt ist und der auf einer vom Präsidenten für die Zwecke dieses Artikels vorgeschriebenen Liste kontrollierter Substanzen aufgeführt ist.
(3) Jeder andere Stoff, der nicht in Absatz (1) oder in einer vom Präsidenten gemäß Absatz (2) vorgeschriebenen Liste aufgeführt ist, der in den Abschnitten I bis V des Abschnitts 202 des Controlled Substances Act (21 USC 812) aufgeführt ist. "
Elemente
(1) Falscher Besitz von kontrollierter Substanz .
a) Der Beschuldigte verfüge über eine bestimmte Menge einer kontrollierten Substanz; und
(b) dass der Besitz des Angeklagten unrechtmäßig war.
(2) Falsche Verwendung der kontrollierten Substanz .
(a) dass der Angeklagte eine kontrollierte Substanz verwendet hat; und
(b) dass die Verwendung durch den Angeklagten zu Unrecht erfolgte.
(3) Falsche Verteilung der kontrollierten Substanz .
a) dass der Angeklagte eine bestimmte Menge einer kontrollierten Substanz verteilt hat; und
(b) dass die Verteilung durch den Angeklagten zu Unrecht erfolgte.
(4) Falsche Einführung einer kontrollierten Substanz .
a) dass der Angeklagte auf ein Schiff, ein Flugzeug, ein Fahrzeug oder eine Einrichtung, die von den Streitkräften oder unter der Kontrolle der Streitkräfte verwendet werden, eine bestimmte Menge einer kontrollierten Substanz eingeführt hat; und
(b) dass die Einführung falsch war.
(5) Falsche Herstellung einer kontrollierten Substanz .
a) Der Angeklagte habe eine bestimmte Menge einer kontrollierten Substanz hergestellt; und
(b) dass die Herstellung falsch war.
(6) Falscher Besitz, Herstellung oder Einführung einer kontrollierten Substanz mit der Absicht zu verteilen .
a) dass der Angeklagte eine bestimmte Menge einer kontrollierten Substanz (hergestellt) (eingeführt) hat;
(b) dass der (Besitz) (Herstellung) (Einführung) zu Unrecht sei; und
(c) Dass der (Besitz) (Herstellung) (Einführung) mit der Absicht war zu verteilen.
(7) Falsche Einfuhr oder Ausfuhr eines kontrollierten Stoffes .
a) dass der Angeklagte (aus den Vereinigten Staaten in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten) eine bestimmte Menge eines geregelten Stoffes eingeführt (ausgeführt) hat; und
(b) dass die (Einfuhr) (Ausfuhr) zu Unrecht erfolgte. Hinweis: Wenn einer der unter Buchstabe e aufgeführten erschwerenden Umstände geltend gemacht wird, muss er als Element aufgeführt werden.
Erläuterung
(1) Kontrollierte Substanz . "Kontrollsubstanz" bedeutet Amphetamin, Kokain, Heroin, Lysergsäurediethylamid, Marihuana, Methamphetamin, Opium, Phencyclidin und Barbitursäure, einschließlich Phenobarbital und Secobarbital. "Kontrollsubstanz" bedeutet auch jede Substanz, die in den Listen I bis V enthalten ist, die durch den Controlled Substances Act von 1970 (21 USC 812) festgelegt wurde.
(2) besitzen. "Besitz" bedeutet Kontrolle über etwas auszuüben. Der Besitz kann direktes physisches Sorgerecht sein, wie das Halten eines Gegenstands in der Hand, oder es kann konstruktiv sein, wie im Falle einer Person, die einen Gegenstand in einem Schließfach oder Auto versteckt, zu dem diese Person zurückkehren kann, um sie zurückzuholen. Besitz muss wissen und bewusst sein. Besitz umfasst inhärent die Macht oder Autorität, die Kontrolle durch andere auszuschließen. Es ist jedoch möglich, dass mehr als eine Person gleichzeitig einen Gegenstand besitzt, beispielsweise wenn mehrere Personen die Kontrolle über einen Gegenstand haben. Ein Angeklagter darf nicht für den Besitz eines kontrollierten Stoffes verurteilt werden, wenn der Angeklagte nicht wusste, dass der Stoff unter der Kontrolle des Angeklagten war. Die Kenntnis des Vorhandenseins einer kontrollierten Substanz kann aus Indizien abgeleitet werden.
(3) Verteilen .
"Verteilen" bedeutet, in den Besitz eines anderen zu liefern. "Lieferung" bedeutet die tatsächliche, konstruktive oder versuchte Übertragung eines Artikels, unabhängig davon, ob eine Agenturbeziehung besteht oder nicht.
(4) Herstellung . "Herstellung" bedeutet die Herstellung, Zubereitung, Vermehrung, Vermischung oder Verarbeitung eines Arzneimittels oder einer anderen Substanz, entweder direkt oder indirekt oder durch Extraktion aus Substanzen natürlichen Ursprungs oder unabhängig davon durch chemische Synthese oder durch eine Kombination von Extraktion und Chemikalie Synthese und umfasst jede Verpackung oder Umverpackung einer solchen Substanz oder Markierung oder Umbenennung ihres Behälters. "Produktion", wie in diesem Unterabsatz verwendet, umfasst das Pflanzen, Kultivieren, Wachsen oder Ernten eines Arzneimittels oder einer anderen Substanz.
(5) Falschheit . Um nach Artikel 112a strafbar zu sein, müssen Besitz, Verwendung, Vertrieb, Einführung oder Herstellung eines kontrollierten Stoffes unrechtmäßig sein. Der Besitz, die Verwendung, die Verteilung, die Einführung oder die Herstellung eines kontrollierten Stoffes ist ungerechtfertigt, wenn er ohne rechtliche Begründung oder Genehmigung erfolgt. Der Besitz, die Verteilung, die Einführung oder die Herstellung eines kontrollierten Stoffes ist nicht rechtswidrig, wenn diese Handlungen oder Handlungen: (A) im Rahmen legitimer Strafverfolgungsmaßnahmen durchgeführt werden (z. B. ein Informant, der im Rahmen einer verdeckten Operation Drogen erhält) ungerechtfertigter Besitz), (B) von autorisiertem Personal bei der Erfüllung medizinischer Aufgaben; oder (C) ohne Kenntnis von der Schmuggelware des Stoffes (zum Beispiel, eine Person, die Kokain besitzt, aber tatsächlich glaubt, dass es Zucker ist, ist nicht schuldig für den unrechtmäßigen Besitz von Kokain). Der Besitz, die Verwendung, der Vertrieb, die Einführung oder die Herstellung eines kontrollierten Stoffes können mangels gegenteiliger Beweise als unrechtmäßig angesehen werden. Die Beweislast in Bezug auf eine solche Ausnahmeregelung in einem Kriegsgerichtsverfahren oder einem anderen Verfahren nach dem Verhaltenskodex liegt bei der Person, die ihren Vorteil beansprucht. Wenn ein solches Problem durch die vorgelegten Beweise aufgeworfen wird, liegt die Beweislast für die Vereinigten Staaten darin, festzustellen, dass die Verwendung, der Besitz, die Verteilung, die Herstellung oder die Einführung unrechtmäßig waren.
(6) Absicht zu verteilen . Absicht zur Verbreitung kann aus Indizien abgeleitet werden. Beispiele für Beweise, die dazu tendieren, die Schlussfolgerung einer Verteilungsabsicht zu stützen, sind: Besitz einer Menge an Substanz, die über die Menge hinausgeht, die für den persönlichen Gebrauch wahrscheinlich wäre; Marktwert des Stoffes; die Art und Weise, in der die Substanz verpackt ist; und dass der Beschuldigte kein Nutzer der Substanz ist. Auf der anderen Seite kann der Beweis, dass der Beschuldigte süchtig ist oder ein starker Nutzer der Substanz ist, dazu tendieren, die Schlussfolgerung einer Verteilungsabsicht zu negieren.
(7) bestimmter Betrag . Wenn angenommen wird, dass eine bestimmte Menge einer kontrollierten Substanz von einem Beschuldigten besessen, verteilt, eingeführt oder hergestellt wurde, sollte der spezifische Betrag normalerweise in der Spezifikation angegeben werden. Es ist jedoch nicht erforderlich, eine bestimmte Menge anzugeben, und eine Spezifikation ist ausreichend, wenn behauptet wird, dass ein Beschuldigter "einige", "Spuren von" oder "eine unbekannte Menge" einer kontrollierten Substanz besaß, verteilte, einführte oder herstellte .
(8) Raketenstarteinrichtung . Eine "Raketenstarteinrichtung" umfasst den Ort, von dem aus Raketen abgefeuert werden, und Startkontrolleinrichtungen, von denen aus der Start einer Rakete nach dem Start eingeleitet oder kontrolliert wird.
(9) Zollgebiet der Vereinigten Staaten . "Zollgebiet der Vereinigten Staaten" umfasst nur die Staaten, den District of Columbia und Puerto Rico.
(10) Verwenden . "Verwendung" bedeutet, jede kontrollierte Substanz zu injizieren, aufzunehmen, einzuatmen oder auf andere Weise in den menschlichen Körper einzuführen. Die Kenntnis der Anwesenheit der kontrollierten Substanz ist eine erforderliche Komponente der Verwendung. Die Kenntnis des Vorhandenseins der kontrollierten Substanz kann aus dem Vorhandensein der kontrollierten Substanz im Körper des Angeklagten oder aus anderen Indizien abgeleitet werden. Diese permissive Schlussfolgerung mag rechtlich ausreichend sein, um die Beweislast der Regierung für Wissen zu decken.
(11) Absichtliche Ignoranz . Ein Angeklagter, der bewusst das Vorhandensein einer kontrollierten Substanz oder die Schmuggelware des Stoffes vermeidet, unterliegt der gleichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit wie derjenige, der über tatsächliche Kenntnisse verfügt.
Weniger eingeschlossene Straftaten
(1) Falscher Besitz von kontrollierter Substanz . Artikel 80 - Versuche
(2) Falsche Verwendung der kontrollierten Substanz .
a) Artikel 112a - Unrechtmäßiger Besitz von kontrolliertem Stoff
(b) Artikel 80 Versuche
(3) Falsche Verteilung der kontrollierten Substanz . Artikel 80 - Versuche
(4) Falsche Herstellung der kontrollierten Substanz .
a) Artikel 112a - unrechtmäßiger Besitz der kontrollierten Substanz
(b) Artikel 80 Versuche
(5) Falsche Einführung der kontrollierten Substanz .
a) Artikel 112a - Unrechtmäßiger Besitz von kontrolliertem Stoff
(b) Artikel 80 Versuche
(6) Falscher Besitz, Herstellung oder Einführung einer kontrollierten Substanz mit der Absicht zu verteilen .
a) Artikel 112a - unrechtmäßiger Besitz, Herstellung oder Einleitung eines geregelten Stoffes
(b) Artikel 80 Versuche
(7) Falsche Einfuhr oder Ausfuhr eines kontrollierten Stoffes . Artikel 80 - Versuche
Höchststrafen
(1) Falsche Verwendung, Besitz, Herstellung oder Einführung von kontrollierter Substanz .
a) Amphetamin, Kokain, Heroin, Lysergsäurediäthylamid, Marihuana (außer im Besitz von weniger als 30 Gramm oder Verwendung von Marihuana), Methamphetamin, Opium, Phencyclidin, Secobarbital und in Anhang I, II, III geregelte Stoffe . Unehrenhafte Entlassung, Verwirkung aller Entgelte und Zulagen sowie Haft 5 Jahre.
(b) Marihuana (im Besitz von weniger als 30 Gramm oder Verwendung), Phenobarbital und gemäß Anhang IV und V kontrollierte Substanzen . Unehrenhafte Entlassung, Verwirkung aller Entgelte und Zulagen sowie Haftstrafe für 2 Jahre.
(2) Falsche Verteilung, Besitz, Herstellung oder Einführung von kontrolliertem Stoff mit der Absicht, eine kontrollierte Substanz zu verteilen oder zu unrecht einzuführen oder zu exportieren .
(a) Amphetamin, Kokain, Heroin, Lysergsäurediäthylamid, Marihuana, Methamphetamin, Opium, Phencyclidin, Secobarbital und kontrollierte Stoffe der Liste I, II und III . Unehrenhafte Entlassung, Verfall aller Entgelte und Zulagen sowie 15-jährige Haftstrafe.
(b) Phenobarbital- und Schedule IV- und V-kontrollierte Substanzen . Unehrenhafte Entlassung, Verwirkung aller Entgelte und Zulagen sowie Haftstrafe für 10 Jahre. Wenn eine Straftat nach Paragraph 37 begangen wird; während der Angeklagte im Dienst als Wächter oder Ausguck ist; an Bord eines Schiffes oder Luftfahrzeugs, das von den Streitkräften benutzt wird oder unter dessen Kontrolle steht; in oder an einer Raketenstarteinrichtung, die von oder unter der Kontrolle der Streitkräfte eingesetzt wird; während Sonderzahlung unter 37 USC § 310 erhalten; in der Zeit des Krieges; oder in einer von der Streitkräfte verwendeten oder unter ihrer Kontrolle stehenden Einschließungsanstalt wird die für solche Straftaten zulässige maximale Haftdauer um 5 Jahre verlängert.
Oben Informationen aus dem Handbuch für das Kriegsgericht, 2002, Kapitel 4, Paragraph 37