Titel I des "Americans with Disabilities Act" von 1990 (ADA) verbietet es einem Arbeitgeber, einen qualifizierten Bewerber mit einer Behinderung zu diskriminieren. Die ADA gilt für private Arbeitgeber mit 15 oder mehr Beschäftigten und für staatliche Arbeitgeber.
ADA Definition von Behinderung
Die ADA definiert eine Person mit einer Behinderung als eine Person, die: (1) eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung hat, die eine wichtige Lebenstätigkeit wesentlich einschränkt, (2) eine Aufzeichnung oder Geschichte einer wesentlichen einschränkenden Beeinträchtigung hat oder (3) betrachtet wird oder von einem Arbeitgeber als wesentlich beeinträchtigend empfunden werden.
Ein Bewerber mit einer Behinderung muss, wie alle anderen Bewerber, in der Lage sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Stelle zu erfüllen, wie z. B. Ausbildung, Ausbildung, Berufserfahrung, Fähigkeiten oder Lizenzen. Darüber hinaus muss ein Bewerber mit einer Behinderung in der Lage sein, die "wesentlichen Funktionen" des Arbeitsplatzes selbst oder mit Hilfe von "angemessenen Vorkehrungen" zu erfüllen. Ein Arbeitgeber muss jedoch keine angemessenen Vorkehrungen treffen, die "unbillige Härte" verursachen, was erhebliche Schwierigkeiten oder Kosten bedeutet.
Einige wichtige Punkte im Zusammenhang mit der Bewerbung um eine Beschäftigung sind:
Angemessene Unterkunft für Interviews
Arbeitgeber müssen "angemessene Vorkehrungen" - angemessene Änderungen und Anpassungen - treffen, damit Sie für eine Stellenbesetzung in Betracht gezogen werden können. Es kann auch eine angemessene Unterkunft erforderlich sein, damit Sie eine Arbeit erledigen, Zugang zum Arbeitsplatz erhalten und die "Vorteile und Privilegien" der Beschäftigung für Mitarbeiter ohne Behinderungen genießen können. Ein Arbeitgeber kann es nicht ablehnen, Sie zu berücksichtigen, weil Sie eine angemessene Unterkunft benötigen, um sich um eine Arbeit zu bewerben oder eine Arbeit zu verrichten.
Es ist am besten, einen Arbeitgeber wissen zu lassen, sobald Sie erkennen, dass Sie eine angemessene Unterkunft für einige Aspekte des Einstellungsprozesses benötigen. Ein Arbeitgeber benötigt eine Vorankündigung, um viele Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, wie z. B. Gebärdendolmetscher, alternative Formate für schriftliche Dokumente und die Anpassung der Zeit, die für das Ablegen eines schriftlichen Tests eingeräumt wird. Ein Arbeitgeber kann auch eine Vorankündigung benötigen, um einen zugänglichen Ort für einen Test oder ein Interview einzurichten.
Sie müssen dem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustands eine Änderung oder Anpassung des Bewerbungs- / Befragungsprozesses benötigen. Sie können diese Anfrage mündlich oder schriftlich stellen, oder eine andere Person kann eine Anfrage an Sie richten (z. B. ein Familienmitglied, ein Freund, ein Gesundheitsexperte oder andere Vertreter, wie zum Beispiel ein Jobcoach).
Was der Arbeitgeber nicht fragen kann
Die ADA verbietet es den Arbeitgebern, Fragen zu stellen, die vor einer Stellenausschreibung wahrscheinlich auf das Vorliegen einer Behinderung hindeuten (dh die Angebotsfrist). Dieses Verbot umfasst schriftliche Fragebögen und Anfragen im Rahmen von Interviews sowie medizinische Untersuchungen. Solche Fragen und medizinischen Untersuchungen sind jedoch nach der Verlängerung eines Stellenangebots, aber vor Beginn der Arbeit (dh nach der Angebotsfrist) zulässig. Beispiele für verbotene Fragen während des Vorangebotszeitraums sind:
- Hast du ein Herzleiden? Haben Sie Asthma oder andere Schwierigkeiten beim Atmen?
- Haben Sie eine Behinderung, die Ihre Fähigkeit beeinträchtigt, den Job zu erledigen?
- Wie viele Tage warst du letztes Jahr krank?
- Haben Sie jemals eine Arbeitnehmerentschädigung beantragt? Wurdest du jemals bei der Arbeit verletzt?
- Wurdest du jemals wegen psychischer Probleme behandelt?
- Welche verschreibungspflichtigen Medikamente nehmen Sie derzeit ein?
Berufliche Qualifikationen
Ein Arbeitgeber muss Sie nicht einstellen, wenn Sie nicht in der Lage sind, alle wesentlichen Funktionen des Arbeitsplatzes zu erfüllen, selbst bei angemessenen Vorkehrungen. Ein Arbeitgeber kann Sie jedoch nicht nur deshalb ablehnen, weil die Behinderung Sie daran hindert, geringfügige Aufgaben zu erfüllen, die für den Job nicht wesentlich sind.